Auto: Unfallkosten beim Finanzamt geltend machen

Da muss ich meine Steuererklärung für 2009 wohl tatsächlich noch einmal machen: „Bauen Arbeitnehmer auf dem Weg zur Arbeit oder bei einer beruflichen Fahrt einen Unfall oder sind in einen verwickelt, so können sie die hierdurch entstehenden Kosten beim Finanzamt als Werbungskosten steuermindernd geltend machen.“ Das gilt nicht nur für die nicht von der evt. vorhandenen Kasko übernommenen direkten Kosten des Unfalls, sondern auch für die erhöhte Pauschale der Haftpflichtversicherung nach einem Unfall.
Ein wenig Gaga finde ich das ja schon, aber ok .. Wenn’s geht.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert