Hey, Alles Gute

Ups!
Wer ab jetzt „Hey, Alles Gute“ sagt, verstösst gegen Titelrecht *lol*

Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir Titelschutz in Anspruch für:
Hey, Alles Gute
in allen möglichen Kombinationen, Schreibweisen, Darstellungsformen, Abwandlungen und Schriftarten für alle Medienerzeugnisse, Hörfunk, Film, Fernsehen, Bild-, Ton- und Datenträger aller Art, Software- Erzeugnisse, sämtliche Printmedien, elektronische und digitale Medien und Netzwerke, Offline- und Online-Dienste und sonstige Online-Medien.
Medienagentur Heckmann, Panoramaweg 13, 74078 Heilbronn

*kopfschüttel*
Kann man auch für jeden Scheiss machen, oder?!

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3 Kommentare

  1. *hehe* als Marken kann man grundsätzlich fast alles eintragen lassen…..und dann muss erstmal jemand kommen und dagegen Einspruch erheben….wenn das jemand in diesem Fall täte, hätten die keine Chance…aber versuchen kann man es ja….;-)

  2. ach ja – falls die auf die dumme Idee kommen, für die Verwendung des Spruchs Geld zu verlangen…..ist die Sache wahrscheinlich noch schneller erledigt…*hehe* emot/bunny.gif

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